Ihre Spende zählt
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL zu Gunsten geistig behinderter Menschen.
Mit Spenden werden Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität und Gesundheitsförderung unserer Mitarbeiter mit Behinderung realisiert, die durch Sozialleistungsträger nicht gefördert werden.
So können wichtige Angebote ermöglicht werden, wie z.B.:
- Wasser-/Wirbelsäulengymnastik und Bewegungstherapie für schwerst mehrfachbehinderte Menschen;
- über 40 weitere Kurse mit dem Ziel der Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Mitarbeiter mit Behinderungen (u. a. Lese-, Schreib- und Rechenkurse, Musikunterricht, Kunst & Können, Schwimmen, Töpfern, Malen & Werken, Wandern & Kultur);
- Ausflüge & Freizeitaktivitäten
Diese arbeitsbegleitenden Maßnahmen, die während der Arbeitszeit (und darüber hinaus) stattfinden, wirken sich sehr positiv aus. Die behinderten Mitarbeiter kommen motiviert - mit neuen Kräften - an ihre Arbeitsplätze zurück. Auch außerhalb der Arbeitsgruppe werden Freundschaften und Begegnungen ermöglicht.
Lebensqualität und Lebensfreude stehen im Mittelpunkt!
Unsere Spendenkonten:
Sparkasse BGL
BLZ 710 500 00
Kto.Nr. 8276
Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG
BLZ 710 900 00
Kto.Nr. 8885
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Zuwendungsbestätigungen / Spendenquittung
Die Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL dient besonders förderungswürdigen Zwecken und ist deshalb als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Spende in vollem Umfang steuerlich absetzen können.
Bei Überweisungen bis € 50,00 gilt die Quittung der Bank, Sparkasse oder Post auch gleichzeitig als vom Finanzamt anerkannter Spenden-Beleg. Über € 50,00 erhalten Sie von uns automatisch eine gesonderte Bestätigung, die Sie, ebenso wie die Quittung, für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommenssteuererklärung verwenden können. Bitte geben Sie auf dem Überweisungs-Formular Ihren Namen und die Anschrift an.
Auch eine kontinuierliche Förderung und Unterstützung durch eine monatliche Spende per Bankeinzug ist möglich. In diesem Fall erhalten Sie von uns zum Jahresende eine Zuwendungsbestätigung über den Gesamtbetrag.
