header-home-2023

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt rechtswirksam erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder sonstige Übergabe der Ware innerhalb von zwei Wochen, zustande.

Der Leistungsumfang wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Insbesondere bedürfen Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

Lieferung, Preise, Gefahrenübergang

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk.
Bei Lieferungen frei Haus werden Kosten für Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Nebenleistungen gesondert in Rechnung gestellt bzw. in den Angebotspreis eingerechnet.

Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen zwingend enthalten.

Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist damit nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Ist der Kunde Verbraucher, sind Preiserhöhungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostenentwicklung zu ändern.

Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge verzögern, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlichen, neuen Lieferfristen mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich zurückerstattet. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.

Die angemessene Frist darf in keinem Fall eine Dauer von zwei Wochen unterschreiten.

Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. der Anlieferung durch uns.

Lieferungen können im Allgemeinen um bis zu 5 % abweichen (über- oder Unterlieferung), es sei denn, es wurden mit dem Kunden spezielle Vereinbarungen getroffen die dies ausschließen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt. den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist oder damit begonnen hat, seine Mitwirkungspflichten zu verletzen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart und der Kunde Unternehmer ist, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an ihn auf den Kunden über.

 

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Zahlungserhalt innerhalb 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft und objektiv in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

Ist der Kunde Verbraucher, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und dessen Geltendmachung bleibt vorbehalten.

Ist der Kunde Unternehmer, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.

Bei Drittlands-Kunden gehen die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer zu Lasten des Auftraggebers.

Der europäische Auftraggeber hat seine Umsatzsteuer-ID-Nummer zu nennen.

 

Anwendung des Schwerbehindertengesetzes

Wir sind eine anerkannte Werkstatt für Behinderte nach dem SchwbG.

Soweit Kunden nach § 8 SchwbG zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, besteht für sie eine Verrechnungsmöglichkeit gemäß § 53 SchwbG.

 

Haftung für Mängel

  1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren übernommen haben.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

 

  1. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für diese gilt § 7.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Für solche Ansprüche gilt § 7.

 

Haftung für Schäden

  1. Ist der Kunde Verbraucher, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen. sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für den Ersatz von Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Vollzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5 % des Lieferwertes begrenzt.

 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und für Verzugsschäden im Sinne von § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, insgesamt höchstens jedoch auf 5% des Lieferwertes begrenzt.

 

  1. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels beginnt der Lauf der Verjährungsfrist ab Übergabe der Sache.

 

  1. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Ware in sonstiger Weise. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein den Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, von deren Vermietung oder der Begründung eines ähnlichen Nutzungsverhältnisses an ihr schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 10 %, haben wir auf Verlangen des Bestellers uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl im entsprechenden Umfang freizugeben.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Traunstein.

 

Stand Januar 2020